Stand: 1 Jänner 2026
ABSAGEN ALLGEMEIN
Wenn der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden kann, dann bitte mindestens 24 Stunden davor absagen. Andernfalls muss dieser Termin leider ausnahmslos verrechnet werden.
PREISE
Die jeweils gültigen Preise für Einzelleistungen sind unter dem
Menüpunkt „Leistungen“ (Physiotherapie,
Athletiktraining und Mentaltraining) einsehbar.
Gruppentarife werden individuell vereinbart und sind auf
Anfrage per E-Mail erhältlich.
PHYSIOTHERAPIE
1. Worauf müssen Sie vor
Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre
Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese
erhalten sie vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung
dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben
persönlichen Daten folgendes beinhalten:
Die Therapie kann OHNE einer ärztlichen Verordnung NICHT begonnen werden. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrem Physiotherapeuten sofort mit.
1.2. Verrechnung der
Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung
bemessen sich nach benötigter Zeit und werden Ihnen bei
Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr Physiotherapeut hat
keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie
begleichen die Kosten mit Ihrem behandelnden Physiotherapeuten
als Wahltherapeuten und suchen bei Ihrem zuständigen
Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem
Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu
erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter
Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers
gegeben werden.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres
Krankenversicherungsträgers
Ihr
Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der
Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der
ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer
zuständigen Krankenversicherung (gilt für SVS und KFA). Damit
bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der
anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach
erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der
Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der
chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
Bei der ÖGK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht durch die
chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung
zurzeit bis auf weiteres ausgesetzt.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung
erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr
Physiotherapeut auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie
gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde
mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der
Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr
Physiotherapeut steht für die Dauer der Behandlung
ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Er ist Ihr Ansprechpartner
in organisatorischen und fachlichen Fragen der
Behandlung.
Mit ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie ...
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihres
Physiotherapeuten setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit
und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
2.3. Rechtliche Grundsätze der
Behandlung
MTD-Gesetz: Die Behandlung erfolgt in
Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung
der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden
Fassung.
2.4. Dokumentation
Ihr Physiotherapeut
ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen
Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die
Dokumentation steht im Eigentum Ihres Physiotherapeuten. Auf
Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen
und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der
Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem
Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden
Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung
wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Physiotherapie 45
Minuten I 81 €
3.2. Zahlungsmodus
Ihr Physiotherapeut
stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen
der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die
Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrem Physiotherapeuten
vereinbaren:
Bitte zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Honorarnote ein. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behaltet sich der Physiotherapeut das Recht vor, Mahnspesen zu verrechnen. Bei durchgeführten Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf 5 € für die zweite Mahnung auf 10 €. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger Mahnspesen. Bei weiterer Nichteinzahlung sieht der Physiotherapeut sich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen
Behandlung?
Ihr Physiotherapeut ist Begleiter auf
Ihrem persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel
und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche
Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Physiotherapeuten
Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den
aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher
vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen (Mitnahme aller
relevanten Befunde). Ihr Physiotherapeut unterstützt Sie dabei
durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre
Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte
Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu
wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhält Ihr Physiotherapeut den Eindruck, dass der
Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar
erscheint, wird Sie Ihr Physiotherapeut darauf ansprechen und
versuchen, eine Lösung anzubieten.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin
ab?
Können Sie einen vereinbarten
Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies
unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin - mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr
Physiotherapeut das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin
in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter
Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.
Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger
geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die
ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte
eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie
eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch
chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten. Sowohl Ihnen als auch Ihrem Physiotherapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr Physiotherapeut wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrem Physiotherapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger
um Rückersatz der tarifmäßigen
Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss
an?
Sie reichen die ärztliche Verordnung (bei SVS
und KFA, die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte
ärztliche Verordnung) mit der von Ihrem Physiotherapeuten
ausgestellten Honorarnote und ihrer Zahlungsbestätigung bei
Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um
Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder
Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des
Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden
Betrages. Angaben zum zu erwartenden
Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der
Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
8. Datenschutz und Dokumentation nach
DSGVO
Zum Zweck der Therapieleistung werden ihre
persönlichen, gesundheitsbezogenen und administrativ
notwendigen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Telefonnummer, E-Mail, Sozialversicherungsnummer, Befunde,
Diagnosen, Behandlungsdokumentation, Krankengeschichte,
Überweisungen, bezogene Leistung, Rechnungen etc.) erhoben. Die
Daten werden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen der DSGVO elektronisch bzw. in Papierform
gespeichert, verarbeitet, aufbewahrt und geschützt. Die Daten
sind gemäß §11a Abs 3 MTD-Gesetz über den gesetzlichen
verpflichteten Zeitraum von 10 Jahre aufzubewahren. Darüber
hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie
insbesondere die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist von
mindestens 7 Jahren. Die erhobenen Daten unterliegen laut §11c
des MTD-Gesetzes der absoluten Verschwiegenheitsplicht und
werden ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeleitet. Sie sind
gemäß Datenschutzgesetz dazu berechtigt, jederzeit eine
Auskunft über die erhobenen Daten anzufordern. Soweit keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht
auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die
Verarbeitung. Eine Berichtigung bzw. Einschränkung einzelner
personenbezogenen Daten kann zu jeder Zeit verlangt
werden.
ATHLETIKTRAINING
&
MENTALTRAINING
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im
Bereich Athletiktraining, Personal Training sowie
Mentaltraining. Die Leistungen erfolgen im Rahmen von
Einzeltrainings sowie Gruppentrainings (in Präsenz und/oder
Online).
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter
bietet Dienstleistungen zur Verbesserung der körperlichen
Leistungsfähigkeit sowie der mentalen Stärke an.
Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt
durch Terminvereinbarung (mündlich oder schriftlich) zustande.
4. Termine &
Stornobedingungen
Vereinbarte Termine sind
verbindlich.
Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor
Terminbeginn kostenfrei möglich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Einheit
vollständig verrechnet.
5. Teilnahme & Eigenverantwortung
Die
Teilnahme an sämtlichen Leistungen erfolgt freiwillig und auf
eigene Verantwortung.
Die Umsetzung von Trainings- und Coachinginhalten erfolgt
eigenständig durch den Kunden.
6. Haftung
Der Anbieter haftet nur für
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden.
Keine Haftung wird übernommen für:
7. Besondere Bestimmung Athletiktraining
7.1 Gesundheitliche Voraussetzungen
Der
Kunde bestätigt, körperlich gesund und belastbar zu sein.
Bestehende Beschwerden, Verletzungen oder Einschränkungen sind
vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Im Zweifel wird empfohlen, vorab eine ärztliche Abklärung
vorzunehmen.
7.2 Trainingsdurchführung
Die Teilnahme
am Training erfolgt auf eigene körperliche Verantwortung.
Der Kunde verpflichtet sich, Übungen entsprechend den
Anweisungen durchzuführen und Überlastungen zu vermeiden.
8. Besondere Bestimmungen Mentaltraining
8.1 Abgrenzung zu Therapie
Mentaltraining
ist keine Heilkunde. Es stellt keine
psychotherapeutische, klinisch-psychologische oder medizinische
Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht.
Die angebotenen Leistungen dienen ausschließlich der
Prävention, Leistungssteigerung und persönlichen
Entwicklung. Der Kunde ist für seine mentale und
emotionale Gesundheit selbst verantwortlich. Bei
psychischen Beschwerden wird ausdrücklich empfohlen, sich an
entsprechend qualifizierte Fachpersonen zu wenden.
Es erfolgt:
9. Gruppenangebote
Bei
Gruppentrainings gilt:
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das Verhalten anderer Teilnehmer.
10. Online-Angebote
Für Online-Trainings
gilt zusätzlich:
11. Preise & Zahlung
Die aktuellen
Preise richten sich nach der jeweils gültigen Vereinbarung. Die
aktuellen Preis in den jeweiligen Bereichen sind bitte zu
entnehmen unter Leistungen - Athletiktraining bzw.
Mentaltraining. Gruppenpreise auf Anfrage. Zahlungen erfolgen
per Überweisung.
12. Datenschutz
Die Personenbezogene
Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt
österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.